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• BILANZ KOLLATERALKONTO MUSTER, MAX
• AKTIVA Muster, Max (Rentenregister)
• PASSIVA Herr Max Muster (Melderegister)
• Buchhaltung: Rechnungsweg und Buchungsweg
• Wertpapiere, Derivate, Versicherungen, Indossament.
• Wirtschafts-, Treuhand-, Mandats-, Kriegs- und Schuldnergebiet



Das Kollateralkonto und das Sondervermögen der FRASPA 1822

MUSTER, MAX ist der Name des Kollateralkontos und wird vom Bund (BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND) herausgegeben.
• Der Name der AKTIVA Seite ist Muster, Max (JP) und wird von der Rentenkasse herausgegeben.
• Der Name der PASSIVA Seite steht der Name der Meldeobligation und kann z.b. Max Muster oder Herr Max Muster u.a. sein. Der jeweilige Herausgeber der juristischen Person ist der Eigentümer!
• Zugriff auf das Kollateralkonto ist nur über das GiroKonto der natürlichen Person möglich (Pfändungsschutzkonto). Die Werte vom Kollateralkonto werden von der KOLLATERAL AKTIVA auf die PASSIVA Seite des P-Kontos gebucht.

Das BANKEN-System

Rechtseinheit

• Die Rechtseinheit der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
fügt alle Namen der wirtschaftlich Berechtigten
des Kollateralkonto zusammen
und sichert damit vor unbrechtigtem Zugriff.

doppelte Buchhaltung - DOPPIK

• Bilanz: AKTIVA Vermögen Haben | PASSIVA Schulden Soll.
• Konto: AKTIVA Schulden Soll | PASSIVA Vermögen Haben.
• Das Schlußbilanzkonto (SBK) gespiegelt ist die Bilanz.
• Das SBK von heute ist das Anfangsbestandskonto von morgen.

Der Buchungsweg muss am Ende immer die Differenz Null (0) ergeben!
Der Buchungsweg mit der Differnz 0 bezeugt das ausgeglichene Konto
und ist ein Indiz für korrekte Buchungsvorgänge.
Der Rechnungsweg erzeugt die Summe für das jeweilige Konto,
welche als gesetzliche Sicherheit auf OffShore Konten gebucht wird.
Aus 100€ können am einem Handelstag 180000€ erbucht werden,
um davon 10% als Sicherheit zu hinterlegen.
Das Kontolimit der Kollateralkonten (Sperrkonten) bei der FRASPA 1822.

Sklavereiabkommen

Das Sklavereiabkommen³ von 1926 ist ein völkerrechtlicher Vertrag
zur Abschaffung der Sklaverei (Zwangsarbeit).
Das international privatrechtliche Abkommen (Konvention/Übereinkommen)
wurde im Jahr 1953 durch ein Protokoll³ und durch eine zusätzliche Konvention³
aus dem Jahr 1956 ergänzt. Durch das Auslaufen der "Konvention über die Todeserklärung Verschollener" im Jahre 1967 ist das Sklavereiabkommen für die Bundesrepublik Deutschland gekündigt.
Das Verschollenheitsgesetz³ (VerschG) klärt anstelle der Konvention den Umgang mit Verschollenen
im deutschen Wirtschaftsgebiet.

Diese 1967 vollzogene Kündigung des Sklavereiabkommens seitens der Bundesrepublik Deutschland
bietet rechtlich die Möglichkeit legaler Zwangsarbeit über das Personenstatut „displaced persons“,
welches die „freiwillige“ Verschleppung von Personen mit Arbeitsverbot
[=Gläubiger/GG Artikel 116 (2)] in das Wirtschaftsgebiet erzwingt.
Das Sklavereiabkommen³ ist weiterhin für das deutsche Wirtschaftsgebiet gültig! K o n v e n t i o n ³

Wirtschaftsgebiete und die wirtschaftsfreie Zone


das gesamtdeutsche Dach


Ein Bankenstaat ist ein Kirchenstaat ist ein Bankenstaat

• Landeskirchen (evangelisch) [Bund]
• Bistümer (katholisch) [Länder]
Kirchenstaat

Treuhandgebiete sind Mandatsgebiete sind private Kriegsgebiete


INLAND - AUSLAND - HEIMAT

INLAND (Inland) = Nazi Deutschland = DEUTSCHLAND = GERMANY = DR 1937-45
= der Feindstaat der vereinten Nationen (VN/UN)
ist die Heimat der deutschen Staatsangehörigen von 1934 (Art. 116 Abs.1 GG) und ein Wirtschaftsgebiet.
AUSLAND = Deutschland ist Ausland für die Bundesrepublik und für DEUTSCHLAND. Die BRD ist Ausland für die BrD, Deutschland und DEUTSCHLAND. Die d e u t s c h e n Länder sind Ausland für die BRD, BrD, Deutschland und DEUTSCHLAND. Das gesamtdeutsche Dach besteht zu einem großen Teil aus Rechtskapazitäten die gegenseitig Ausland sind.
HEIMAT = Die Heimat einer Person ist der Staat (Eigentümer) der sie herausgibt!
Ein Staat kann nur juristische Personen herausgeben!
• die d e u t s c h e n Länder als wirtschafstfreie Zone ist die Heimat der Staatsangehörigen in den deutschen Ländern (seit 1949 Art. 116 Abs.2 Satz 2 GG).
• Aufenthaltsgesetz § 2 (1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
• die Bundesrepublik (DR 1871) ist die Heimat der RuStAG-Deutschen (seit 1949 Art. 116 Abs.1 GG).

Anschriften der Treuhandgebiete/Mandatsgebiete
• Herr Max Muster Straße 1 12345 Ort DE
• MAX MUSTER Straße 1 12345 D-Ort
• Max Muster Straße 1 12345 ORT DEU
• MUSTER, MAX STRASSE 1 12345 D-ORT
• MUSTER, MAX STRASSE 1 D-Ort




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